Bevollmächtigung in Darmstadt
Im Fach Religion offen bleiben für andere Glaubensrichtungen
Darmstadt, 25. Oktober 2017. Rund 100 evangelische Religionslehrerinnen und Religionslehrer aus dem gesamten Einzugsbereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sind am Mittwoch (25. Oktober) in der Darmstädter Stadtkirche in ihren Dienst eingeführt worden. Bei einem feierlichen Gottesdienst überreichte ihnen die Stellvertretende hessen-nassauische Kirchenpräsidentin Ulrike Scherf die so genannte Bevollmächtigungs-Urkunde. Die Lehrerinnen und Lehrer, von denen etwa die Hälfte aus den südhessischen Landkreisen Darmstadt-Dieburg, Bergstraße und Odenwald kommt, dürfen nun mit allen Rechten und Pflichten evangelische Religion unterrichten. In Deutschland erhalten evangelische und katholische Lehrkräfte neben der staatlichen Befähigung auch eine kirchliche Unterrichtserlaubnis.
Stellvertretende Kirchenpräsidentin: Gelebte Religiosität kennen lernen
Nach Worten der hessen-nassauischen Stellvertretenden Kirchenpräsidentin Ulrike Scherf gehe es im Religionsunterricht neben der Vermittlung von Sachwissen auch darum, dass junge Menschen „mit authentisch gelebter Religiosität in Kontakt“ kommen. Nur so könnten sie ihre „eigene religiöse Identität finden - in Aneignung oder Abgrenzung“, sagte Scherf in ihrer Predigt im Bevollmächtigungsgottesdienst. Wichtig bleibe gerade in einer Welt, die von vielfältigen Glaubensformen geprägt sei, die Bindung an die eigene Religionsgemeinschaft. Nur von einem reflektierten eigenen Standpunkt aus sei auch der Dialog mit anderen Religionen möglich. Deshalb bleibe es wichtig, den konfessionellen Religionsunterricht nicht „abzuschotten“, sondern offen zu halten für Begegnungen mit anderen Glaubensrichtungen und Religionen, so Scherf.
Fakten: Über 6000 Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchengebiet
In der EKHN werden pro Jahr rund 200 Lehrerinnen und Lehrer in zwei großen Gottesdiensten bevollmächtigt. Über 6000 Lehrkräfte unterrichten im Kirchengebiet derzeit evangelische Religion. Dazu kommen rund 950 Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer mit Aufträgen im Schuldienst sowie fast 250 hauptamtliche Schulseelsorgerinnen und -seelsorger. Für die Förderung und Begleitung der religionspädagogischen Arbeit hat die EKHN fünf Kirchliche Schulämter und das mit der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gemeinsame Religionspädagogische Institut in Marburg mit seinen regionalen Arbeitsstellen eingerichtet. Die EKHN hat rund 1,6 Millionen Mitglieder und erstreckt sich über Teile der Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz.
Hintergrund: Religionsunterricht in Deutschland
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Hessische Verfassung garantieren das Recht auf konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Damit übernimmt der Staat die Verpflichtung zur Einrichtung, organisatorischen Einbettung und personellen Absicherung des Religionsunterrichtes. Die inhaltliche Verantwortung für den Religionsunterricht gibt der Staat an die betreffenden Kirchen ab. Sie sind für die Themen der Lehrpläne, für die vermittelten Inhalte, für die verwendeten Unterrichtswerke und die fachliche Integrität und Qualität der Lehrkräfte verantwortlich. Gleiche Bedingungen gelten für den neuen islamischen Religionsunterricht, der aus Sicht der EKHN einen wichtigen Beitrag zur Integration der muslimischen Gläubigen in die Gesellschaft bei gleichzeitiger Wahrung ihrer Identität leistet und zur Weiterentwicklung des interreligiösen Dialogs beiträgt.