Rund 100 Lehrkräfte neu eingeführt
Scherf: „Religionsunterricht hilft, eigene Urteilskraft zu stärken“
Gießen. Rund 100 evangelische Religionslehrerinnen und Religionslehrer aus dem gesamten Einzugsbereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sind am 5. Oktober in Gießen in ihren Dienst eingeführt worden.
Bei einem feierlichen Gottesdienst in der evangelischen Petruskirche überreichte ihnen die Stellvertretende Kirchenpräsidentin der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Ulrike Scherf, die sogenannte Bevollmächtigungs-Urkunde. Die Lehrerinnen und Lehrer dürfen nun mit allen Rechten und Pflichten evangelische Religion unterrichten.
In Deutschland erhalten evangelische und katholische Lehrkräfte neben der staatlichen Befähigung auch eine kirchliche Vollmacht, die es ihnen erlaubt, Religionsunterricht zu erteilen.
Scherf: Religionsunterricht hilft, Urteilsfähigkeit zu stärken
Die Stellvertretende Kirchenpräsidentin bezeichnete in dem Gottesdienst den Religionsunterricht als wichtige Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler, „eigene ethische und religiöse Urteile zu bilden und die religiöse Identität zu stärken“.
Dazu gehört nach Scherf die intensive Auseinandersetzung mit anders denkenden Menschen. Lehrerinnen und Lehrer, die sich als „Dialogpartnerinnen und –partner“ verstünden, sollten mit ihrer Kompetenz und als Person solche Lernerfahrungen ermöglichen. Sie warnte zugleich davor, den Religionsunterricht auf „bloßes Auswendiglernen“ reduzieren zu wollen oder ihn als gar als „Missionsfeld“ zu verstehen.
Scherf: „Religions-Lehrkräfte sollen etwas von dem weitergeben, was sie selbst im Leben trägt und wovon sie überzeugt sind. Die eigene evangelische Identität wird den Unterrichten prägen und auch ausstrahlen. Sie geben damit auch der evangelischen Kirche ein Gesicht“.
Über 6000 Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchengebiet
In der EKHN werden pro Jahr rund 200 Lehrerinnen und Lehrer in zwei großen Gottesdiensten bevollmächtigt. Über 6000 Lehrkräfte unterrichten im Kirchengebiet derzeit evangelische Religion. Dazu kommen rund 950 Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer mit Aufträgen im Schuldienst sowie fast 200 hauptamtliche Schulseelsorgerinnen und -seelsorger. Für die Förderung und Begleitung der religionspädagogischen Arbeit hat die EKHN fünf Kirchliche Schulämter und seit 2015 gemeinsam mit der benachbarten Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) das Religionspädagogische Institut in Marburg mit sechs regionalen Arbeitsstellen im Kirchengebiet eingerichtet.
Hintergrund: Religionsunterricht in Deutschland
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Hessische Verfassung garantieren das Recht auf konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Damit übernimmt der Staat die Verpflichtung zur Einrichtung, organisatorischen Einbettung und personellen Absicherung des Religionsunterrichtes. Die inhaltliche Verantwortung für den Religionsunterricht gibt der Staat an die betreffenden Kirchen ab. Sie sind für die Themen der Lehrpläne, für die vermittelten Inhalte, für die verwendeten Unterrichtswerke und die fachliche Integrität und Qualität der Lehrkräfte verantwortlich. Gleiche Bedingungen gelten für den zuletzt eingeführten islamischen Religionsunterricht, der aus Sicht der EKHN einen wichtigen Beitrag zur Integration der muslimischen Gläubigen in die Gesellschaft bei gleichzeitiger Wahrung ihrer Identität leistet und zur Weiterentwicklung des interreligiösen Dialogs beiträgt.