Kita-Gesetz
„Standards in Gefahr“: Kirchen kritisieren Kita-Reform
Mainz, 17. September 2018. Die evangelischen Kirchen in Rheinland-Pfalz haben das vom Mainzer Bildungsministerium vorgelegte Kindertagesstätten-Zukunftsgesetz (KitaZG) am Montag (17. September) in einer Stellungnahme grundsätzlich begrüßt. Zugleich mahnten sie in wesentlichen Punkten wie etwa der personellen Ausstattung Verbesserungen an. Der Gesetzentwurf war im Juni vorgestellt worden und soll im kommenden Jahr im Mainzer Landtag beraten werden. Als Träger von 430 der insgesamt rund 2.500 Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz waren auch die evangelischen Kirchen um eine Stellungnahme gebeten worden, die sie jetzt einreichten.
Standards abgesenkt
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, die Evangelische Kirche der Pfalz und die Evangelische Kirche im Rheinland begrüßen in ihrem Positionspapier zum neuen rheinland-pfälzischen Kita-Gesetz zunächst die Zielsetzung, das System der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln und die Standards zu sichern. Gleichzeitig stellen sie fest, dass dies in zentralen Bereichen nicht erreicht werde. Der Entwurf unterschreite vielfach sogar die Standards des alten Kindertagesstättengesetzes, monieren die Kirchen.
Personalausstattung gefährdet
So sei die nach sogenannten Vollzeitäquivalenten berechnete Personalausstattung nicht ausreichend, um den zunehmenden pädagogischen und organisatorischen Anforderungen gerecht zu werden, denen sich Kindertagesstätten heute zu stellen haben. Zudem führten eine Reihe von Bestimmungen der Novellierung zu einer „Verdichtung der pädagogischen Arbeit“. Die Ansprüche an die Qualität der Arbeit in Kindertagesstätten machten jedoch eine bessere Personalausstattung erforderlich.
Programmatik vermisst
Die evangelischen Kirchen sehen die im Gesetzentwurf zusammen gedachten Begriffe Erziehung, Bildung und Betreuung als Auftrag einer Kindertagesbetreuung positiv. Zugleich vermissen sie jedoch programmatische Aussagen zu pädagogischen Zielen, die sich für das Aufwachsen von Kindern in einer Gesellschaft mit kultureller und religiöser Vielfalt ergeben. Dazu gehörten beispielsweise eine vorurteilsbewusste Bildung, elementare Demokratiebildung sowie gesellschaftliche und sprachliche Integration.
Refinanzierung problematisch
Als problematisch sehen die evangelischen Kirchen die im Gesetzentwurf vorgesehene Refinanzierung der Personalkosten, die künftig in Einzelverhandlungen zwischen Kommunen und den Trägern vor Ort erfolgen soll. Ebenso bleibe die Refinanzierung von Sach-, Bau- und Investitionskosten jeweils örtlichen Verhandlungen überlassen. Von Anfang an hatten die Kirchen jedoch vorgetragen, dass sie einen landesgesetzlichen Rahmen für alle Kostenbereiche für unabdingbar halten, um dem Verfassungsgebot der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Flächenland Rheinland-Pfalz nachzukommen. Die jetzt vorgenommene „Kommunalisierung“ lehnen sie entschieden ab.
Investitionsfonds gefragt
Die Evangelischen Kirchen begrüßen aus familienpolitischer Perspektive die Konkretisierung des Rechtsanspruchs auf sieben Stunden durchgehende Betreuungszeit mit Mittagessen als bedarfsgerechtes Angebot. Gleichwohl ergebe sich in der Konsequenz das große Problem einer Verdichtung der Arbeit. Das müsse bei der künftigen Ausstattung der Kitas mit Personal und Räumlichkeiten berücksichtigt werden. Dafür sei beispielsweise ein Investitionsfonds erforderlich.
Zusammenarbeit fortsetzen
Für die Weiterentwicklung an der Novelle setzen die Evangelischen Kirchen darauf, dass an dem seit Jahren geübten partizipativen Stil der Zusammenarbeit in Rheinland-Pfalz im Interesse einer zukunftsfähigen Weiterentwicklung der Kindertagesstätten festgehalten wird.
Mehr zur Stellungnahme
Die komplette Stellungnahme der evangelischen Kirchen in Rheinland-Pfalz zum Kita-Zukunftsgesetz ist hier abrufbar: https://www.ekhn.de/fileadmin/content/ekhn.de/bilder/pressemitteilungen/2018/2018_09_05_SN_KitaZG_final__-_mit_Kopf_3_.pdf