Synode
Verkündigungsdienst: Hessen-Nassau setzt auf mehr Teamgeist
Hessen-Nassau ordnet Verkündigungsdienst vollkommen neu
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ordnet die Arbeit in den Gemeinden und Regionen von Grund auf neu und setz dabei auf mehr Teamgeist. Das beschloss die hessen-nassauische Kirchensynode am Samstagmorgen (26. November) nach einer intensiven Debatte zum Abschluss der Herbsttagung in Offenbach mit großer Mehrheit. So sollen spätestens ab 2025 multiprofessionell aufgestellte Teams aus Pfarrdienst, kirchenmusikalischem sowie gemeindepädagogischem Dienst in sogenannten Nachbarschaftsräumen gemeinsam Aufgaben übernehmen. Stellvertretende Kirchenpräsidentin Ulrike Scherf bezeichnete die Umsetzung des sogenannten „Verkündigungsdienstgesetzes“ zusammen mit der vor einem Jahr beschlossenen Bildung von Nachbarschaftsräumen als eine der tiefstem greifenden Reformen der gemeindlichen Arbeit seit der Gründung der EKHN vor 75 Jahren. Scherf: „Die Kirchensynode hat damit wesentliche Weichen für die Zukunft unserer Kirche gestellt.“ Das Gesetz wurde in mehr als drei Jahren entwickelt. Sie würdigte die intensive Vorbereitung in den synodalen Ausschüssen und die engagierte Debatte in der Kirchensynode, die davon geprägt war, die grundlegenden Veränderungen für die kirchliche Arbeit aktiv aufzunehmen.
Verkündigung als gemeinsame Aufgabe verstehen
Grundlage des Konzepts bildet die Idee, Verkündigungsarbeit als gemeinsame Aufgabe verschiedener kirchlicher Professionen wahrzunehmen. Der Begriff Verkündigung bezieht sich dabei auf alle kirchlichen Aufgabenfelder und nicht allein auf die gottesdienstliche Arbeit. Kirchliche Aufgaben sollen dann in Zukunft nicht mehr im Rahmen einer Einzelstelle, die einer einzelnen Kirchengemeinde zugeordnet wird, sondern in einem Team in einem Nachbarschaftsraum wahrgenommen werden. Jede Pfarrstelle in diesem Team hat dabei weiterhin einen Auftrag vor Ort, an dem sie für Seelsorge, Taufen, Trauungen und Beerdigungen zuständig ist. Dazu kommen für Pfarrstellen und Stellen im gemeindepädagogischen und kirchenmusikalischen Dienst mit Aufgaben in einem Nachbarschaftsraum, der aus mehreren Kirchengemeinden besteht. Hierzu zählen beispielsweise konkrete Aufträge für die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden, Jugendlichen, für Bildung, Chorarbeit, diakonische Arbeit, Öffentlichkeitsarbeit oder Ökumene.
Reform ist Teil des Zukunftsprozesses „ekhn2030“
Dem Beschluss zufolge sollen nach Möglichkeit mindestens vier Vollzeitstellen zu einem Team gehören, davon mindesten drei Pfarrstellen. Sie sollen dann für einen Nachbarschaftsraum zuständig sein. Die Aus- und Fortbildung soll entsprechend neu aufgestellt, finanzielle Mittel für die Teambildung und die Beratung zur Verfügung gestellt werden. Das Gesetz ist Teil des Zukunftsprozesses „ekhn2030“, mit dem die hessen-nassauische Kirche zurückgehenden Mitgliederzahlen, weniger Einnahmen und fehlendem Nachwuchs im Pfarrdienst begegnen will.
Stärkere Vernetzung schafft Chancen
Der hessen-nassauische Personaldezernent Jens Böhm hatte zuletzt bei der Einbringung des Gesetzesentwurfs darauf hingewiesen, dass ein „weiter so in den bestehenden Strukturen“ angesichts der prognostizierten Stellen- und Mitgliedersituation nicht möglich sei. Die 227 Stellen im gemeindepädagogischen und die 110 Stellen im kirchenmusikalischen Dienst könnten zwar erhalten bleiben, aber bis zum Jahr 2030 werde vor allem aufgrund einer Pensionierungswelle die Zahl der Pfarrstellen von zurzeit rund 1400 auf 950 im Jahr 2030 zurückgehen. In den bestehenden Strukturen könnte eine flächendeckende Versorgung für alle Aufgaben in der Gemeinde nicht mehr gewährleistet werden. Durch die stärkere Vernetzung in der Region sowie die Arbeit in Teams sollen weitere Möglichkeiten für die Entwicklung von Kirche und Gemeinde vor Ort geschaffen werden.
Überaus komplexer Gesetzesrahmen
Der Vorsitzende des synodalen Rechtsausschusses, Bernd Weirauch aus dem Dekanat Worms-Wonnegau, hatte bei der Vorstellung des umfangreichen Gesetzestextes auf die „überaus hohe Komplexität“ hingewiesen. So regele er beispielsweise Stellenzuweisungen an Gemeinden und Dekanate ebenso wie die Rechte der beteiligten Berufsgruppen. Zugleich greife das Gesetz teilweise tief in andere bestehende Regelungen bis hin zu Urlaubsregelungen ein. Weirauch: „Ich denke, dass es uns in den beteiligten Ausschüssen gelungen ist, eine Fassung vorzulegen, mit der insbesondere unsere Gemeinden und Dekanate gut werden arbeiten können“. Gerade weil die Gemeinden und Dekanate „rasch Klarheit“ darüber benötigten, wie der Verkündigungsdienst in den Nachbarschaftsräumen geregelt werden soll, ist es nach Weirauchs Worten wichtig gewesen, bereits jetzt Entscheidungen zu treffen.
Link-Tipps
Mehr Infos zur Synode:
www.ekhn.de/synode
Mehr Details zum Thema Verkündigungsdienstgesetz auf einer Sonderseite:
https://unsere.ekhn.de/themen/ekhn2030/pfarrdienst-und-verkuendigung-arbeitspaket-2.html