Erinnerung an die Bombennacht 1944
Durch mehrere Bombenangriffe im Dezember 1944, insbesondere am 6. Dezember, wurden 80 Prozent des Gießener Stadtkerns zerstört. Zum Gedenken an die Opfer und die schwere Zerstörung lädt der Magistrat der Universitätsstadt Gießen die Bevölkerung zu einer Gedenkstunde ein. Die Begrüßung übernimmt Pfarrer Gabriel Brand (Evangelische Stadtkirchenarbeit). Es spricht Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz. Abderrahim En-Nosse vom Zentralrat der Marokkaner in Deutschland und Co-Vorsitzender der Christlich-Islamischen Gesellschaft Gießen spricht zudem ein Friedensgebet.
Die Musikschule Gießen sorgt für die passende musikalische Begleitung. Schüler der Ricarda-Huch-Schule berichten zudem von Interviews mit Zeitzeugen und zeigen Bilder und Werke zum Thema »Bombenangriffe auf Gießen im Dezember 1944«, die im Kunstunterricht entstanden sind.
Alle Bilder und Werke sowie Videofilme über die Zeitzeugen-Interviews sind am 6. Dezember von 18 bis 21 Uhr im Leib’schen Haus des Oberhessischen Museums, zu sehen. Bis zum 15. Dezember können sie dort nach vorheriger Anmeldung zusätzlich angeschaut werden.
Zweimal Kunst am Turm
Im Anschluss an die Gedenkveranstaltung legen OB Grabe-Bolz und Stadtverordnetenvorsteher Joachim Grußdorf einen Kranz nieder. Historische Stadtbilder und die im Kunstunterricht entstandenen Werke werden von 7.20 bis 9.20 Uhr und von 18 bis 20.15 Uhr an den Stadtkirchenturm projiziert. Zu den genannten Zeiten werden auch drei Seiten des Stadtkirchenturms rot-gelb angestrahlt - in Anlehnung an das Flammenmeer, in dem die Kernstadt Gießen damals unterging.
Gedenkfeier mit 2G+-Regelung
Der Magistrat wendet für den Zugang zur Gedenkstunde das 2G+-Zugangsmodell an. Das bedeutet, dass die Gäste sich vorher zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis in einer Teststelle aktuell testen lassen müssen (PCR-Test oder Antigentest) und die dort erhaltene Bescheinigung vorlegen müssen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können den Negativnachweis durch einen aktuellen Test in einer Teststelle (Antigentest) oder die Vorlage eines Test-hefts mit Eintragungen der Schule erbringen. Dies gilt auch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis, das auch den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, nachweisen. Kinder unter 6 Jahren haben keinen Negativnachweis zu führen.
Der PCR-Test darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen, der Antigentest nicht länger als 24 Stunden. Selbsttests für zu Hause können nicht berücksichtigt werden. Die 2G-plus-Zugangsregelungen werden im Eingangsbereich der Pankratiuskapelle kontrolliert. Zum Nachweis der erfolgten Kontrolle ist ein ausgehändigtes Bändchen zu tragen. Nach der Kontrolle entfallen in der Pankratiuskapelle die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und das Einhalten eines Mindestabstandes von 1,50 Metern.
Vor der Pankratiuskapelle und bis zur Eingangskontrolle in der Pankratiuskapelle ist eine medizinische Maske zu tragen und ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Dies gilt auch, wenn die Gäste nach der Gedenkstunde an der Kranzniederlegung am Gedenkstein vor dem Stadtkirchenturm teilnehmen.