Tarifverhandlungen
Löhne: Blick auf Verhandlungen in der Kirche
Laut Medienberichten gibt es für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst rückwirkend zum 1. März im Schnitt 3,19 Prozent mehr Lohn und Gehalt. Bis zum Jahr 2020 wird es dann zwei weitere Lohnerhöhungen geben. Außerdem soll es bis zur Entgeltgruppe sechs eine Einmalzahlung von 250 Euro geben.
Arbeitsrechtliche Kommission verhandelt über Gehälter
Für kirchliche Mitarbeiter hat das direkt zwar keine Auswirkungen. Dennoch könnte sich mittelfristig eine Entwicklung ergeben. Im Gegensatz zum Öffentlichen Dienst werden hier die Vergütungen aber in der Arbeitsrechtlichen Kommission ausgehandelt. Die Kommission ist paritätisch aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt und beschließt grundsätzlich im Konsens der Beteiligten. Für die kirchlichen Mitarbeiter bedeutet das unter anderem: Sie haben kein Streikrecht.
Finanzielle Leistungsfähigkeit der Landeskirche berücksichtigen
Zu den anstehenden Verhandlungen in der Kommission sagt Martin Schnelle vom Verband Kirchlicher Mitarbeiter (VKM): „Ab September läuft die letzte Vereinbarung aus. Wir gehen bald in neue Verhandlungen. Sicherlich werden die Tariferhöhungen im Öffentlichen Dienst hier auch mit berücksichtigt werden.“ Dennoch schaue man auch auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Landeskirche (EKHN).
Mitarbeiter haben entscheidenden Anteil am Funktionieren der Kirche
„Unser Ziel ist es, mehr als die Tariferhöhung im Öffentlichen Dienst zu erreichen, denn die EKHN hat jedes Jahr Millionen an Rücklagen überführt. Irgendwann sind dann auch die Mitarbeiter dran", sagt Eveline Kunert, stellvertretende Vorsitzende des Verbandes Kirchlicher Mitarbeiter.
EKHN ist finanziell gut aufgestellt
Ähnlich sieht es auch Schnelle: Die EKHN sei finanziell gut aufgestellt. Der neue Tarifvertrag könne aber für andere Landeskirchen durchaus Probleme bedeuten. „Besonders die Landeskirchen in den neuen Bundesländern werden es schwieriger haben, weil das Kirchensteueraufkommen geringer ist,“ erklärt Schnelle.