Kirchliche Kindertagesstätten
Profi-Manager für Kirchen-Kitas
Der Fachkräftemangel, ein sanierungsbedürftiges Dach und ständig neue staatliche Vorschriften - im rheinland-pfälzischen Gundersheim hatten Annemarie Handrich und ihre fünf Mitstreiter vom Kirchenvorstand in den vergangenen Jahren alle Hände voll zu tun mit dem evangelischen Kindergarten. Die Politik mache es immer schwerer, eine Kindertagesstätte zu betreiben, bedauert die Rentnerin. Daher habe es sogar schon Überlegungen gegeben, die Kita abzugeben: „Das kann man als Ehrenamtlicher nicht mehr stemmen.“
Gemeindeübergreifende GmbHs und Träger-Verbünde als Rettung
Doch es kam anders. Seit Jahresbeginn wird die Kita von Gundersheim mit ihren drei Gruppen und rund 65 Kindern von einer „Gemeindeübergreifenden Trägerschaft (GüT)“ verwaltet. Von den zehn Kitas im evangelischen Dekanat Alzey schlossen sich acht der neuen Struktur an, die die Gemeinden vor Ort entlasten und für ein professionelles Management sorgen soll. „Das war ein langer Prozess“, sagt die Alzeyer Dekanin Susanne Schmuck-Schätzel über den Weg zur Gründung der „GüT“.
Kirchenvorstände werden entlastet
Seit dem Frühjahr nimmt Sergej Wolsiffer den Kirchenvorständen der Umgebung viele Sorgen ab. Er kümmert sich um kleinere Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Personalgespräche, um Beschwerden über das Mittagessen oder die ordnungsgemäße „Infektionsschutz-Erstbelehrung“ aller Erzieherinnen. Auch Kontakte zu den Behörden gehören zu seinen Aufgaben. „Die Zusammenarbeit kann ich nur als positiv beschreiben“, erzählt der „GüT“-Geschäftsführer. Dass die kirchlichen Kindergärten mit einer Stimme sprechen, verschaffe ihnen zusätzliches Gehör in Ämtern und bei Politikern.
„Seit 15 Jahren sind die inhaltlichen, organisatorischen und gesetzlichen Anforderungen enorm gestiegen“, sagt Ralf Haderlein, Professor für Sozialmanagement an der Hochschule Koblenz. „Professionelles Management wird immer wichtiger.“ Grundsätzlich sei das zwar auch mit ehrenamtlichen Strukturen möglich, erfordere aber enorme Kompetenz und großen Aufwand. Wichtig findet der Sozialwissenschaftler, dass sich die Gemeinden weiterhin mit ihren Kindergärten identifizieren und sich nach einem Trägerwechsel statt mit organisatorischen Fragen stärker bei der inhaltlichen Arbeit mit den Kindern einbringen.
Bundesweit im Trend
Mit der Entscheidung zur „GüT“ liegen die Protestanten aus der ländlich geprägten Region südlich von Mainz voll im bundesweiten Trend. Kirchliche Trägergesellschaften für Kindergärten sind kein ganz neues Phänomen. Als bundesweiter Vorreiter gilt das katholische Bistum Trier, wo gemeindeübergreifende GmbHs schon vor knapp 20 Jahren an den Start gingen. Das Bistum Essen gründete einen Kindergarten-Zweckverband, dem mittlerweile knapp 270 Kindergärten und 17.000 Betreuungsplätzen angehören. Nicht nur Kirchen, auch Kommunen gehen zunehmend einen vergleichbaren Weg. Beispielhaft ist die kommunale „Elbkinder GmbH“ in Hamburg mit über 185 Einrichtungen.
Die evangelische Kirche in Bayern wiederum habe Gemeinden mit Kindergarten mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet, berichtet Christiane Münderlein, Vorstand des Evangelischen Kita-Verbands in Bayern. In katholisch geprägten ländlichen Gegenden des Bundeslandes funktionierten Verbünde schlecht, wenn zwischen zwei benachbarten evangelischen Kindergärten eine Entfernung von 30 Kilometern liege.
Auch städtische Kitas zeigen Interesse
Reibungslos laufen Zusammenschlüsse auch anderorts nicht. Die Gemeinden haben oft Angst, sie müssten künftig nur noch zahlen - ohne weiter mitreden zu können. In Alzey mussten die Verantwortlichen auch Vorbehalte der Erzieherinnen entkräften. Die hatten befürchtet, sie könnten künftig zwischen den Einrichtungen je nach Bedarf hin- und herversetzt werden. Auch galten längst nicht überall die gleichen Standards, etwa bei der Genehmigung von Fortbildungen. Inzwischen funktioniert die Zusammenarbeit der kirchlichen Kindergärten im rheinhessischen Hügelland besser - so gut, dass schon erste Dorfbürgermeister nachgefragt haben, ob kommunale Kitas auch bei der kirchlichen „GüT“ mitmachen dürfen.
© epd: epd-Nachrichten sind urheberrechtlich geschützt. Sie dienen hier ausschließlich der persönlichen Information. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere ihre Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Speicherung in Datenbanken sowie jegliche gewerbliche Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.