Religionsunterricht
Über 70 evangelische ReligionslehrerInnen in Gießen eingeführt
Bei einem feierlichen Gottesdienst überreichte ihnen der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung die sogenannte Bevollmächtigungs-Urkunde. Die Lehrkräfte dürfen nun mit allen Rechten und Pflichten das Fach Evangelische Religion unterrichten. In Deutschland erhalten evangelische und katholische Lehrkräfte neben der staatlichen Befähigung auch eine kirchliche Unterrichtserlaubnis.
Jung: Fragen stellen und Neues entdecken
In seiner Predigt hob der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung die Bedeutung des Religionsunterrichtes an öffentlichen Schulen hervor. Das Fach ermögliche es, grundsätzliche Lebensfragen zu stellen und Antworten zu entdecken. Es sei falsch, Religionsunterricht als Fach zu begreifen, „in dem kirchliche Lehren als dogmatische Richtigkeiten an Schülerinnen und Schüler weitergeben werden“. Es sei dagegen wichtig, sich „mit den Schülerinnen und Schülern auf den Weg zu machen, Fragen zu stellen, die Traditionen des Glaubens zu erkunden und Antworten kennenzulernen und zu erproben“.
Glaubensfragen im Religionsunterricht
Dabei sollten Lehrende und Lernende immer wieder „selbst Fragende und Entdeckende“ sein. Das mache den Religionsunterricht anspruchsvoll, aber auch „so spannend und auch so wunderbar“. Nach Worten Jungs kann so auch vermittelt werden, dass „Glaubensfragen existentielle Fragen und existentielle Fragen Glaubensfragen sind“. Die seien beispielweise Fragen nach Leben und Tod und dem Sinn des Daseins. Jung: „Die Frage ist, ob wir sie zulassen, ob wir sie sehen und hören, ob wir sie uns zumuten. Der Religionsunterricht ist dazu da, dass Kinder und Jugendliche dies lernen.“
Fakten: Über 6000 Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchengebiet
In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) werden pro Jahr rund 200 Lehrerinnen und Lehrer in zwei großen Gottesdiensten bevollmächtigt. Über 6000 Lehrkräfte unterrichten im Kirchengebiet derzeit evangelische Religion. Dazu kommen rund 950 Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer mit Aufträgen im Schuldienst sowie knapp 200 hauptamtliche Schulseelsorgerinnen und -seelsorger. Für die Förderung und Begleitung der religionspädagogischen Arbeit hat die EKHN fünf Kirchliche Schulämter und das mit der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gemeinsame Religionspädagogische Institut in Marburg mit seinen regionalen Arbeitsstellen eingerichtet. Die EKHN hat rund 1,6 Millionen Mitglieder und erstreckt sich über Teile der Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz.
Hintergrund: Religionsunterricht in Deutschland
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Hessische Verfassung garantieren das Recht auf konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Damit übernimmt der Staat die Verpflichtung zur Einrichtung, organisatorischen Einbettung und personellen Absicherung des Religionsunterrichtes. Die inhaltliche Verantwortung für den Religionsunterricht gibt der Staat an die betreffenden Kirchen ab. Sie sind für die Themen der Lehrpläne, für die vermittelten Inhalte, für die verwendeten Unterrichtswerke und die fachliche Integrität und Qualität der Lehrkräfte verantwortlich. Gleiche Bedingungen gelten für den neuen islamischen Religionsunterricht, der aus Sicht der EKHN einen wichtigen Beitrag zur Integration der muslimischen Gläubigen in die Gesellschaft bei gleichzeitiger Wahrung ihrer Identität leisten kann.